AGB´S
Diese AGB´s basieren auf den Vorlagen der hessischen Industrie- und Handelskammer (IHK).
Grundsätzlich hat jeder Kunde das Recht, die gekaufte Ware fehlerfrei zu erhalten. Die Gewährleistung ist ein gesetzlich geregelter Anspruch des Kunden gegenüber dem Verkäufer, wenn die Ware fehlerhaft oder beschädigt ist. Im Gegensatz zu der Garantie ist die Gewährleistung nicht freiwillig, sondern gesetzlich vorgegeben. Bei Mängeln kann der Verbraucher zunächst nur eine Reparatur oder Ersatzlieferung verlangen, in beiden Fällen muss der Verkäufer für die Transportkosten, Arbeitsleistung und Materialkosten aufkommen. Das Nennen Juristen "Nacherfüllung". Ob die Ware nun repariert oder getauscht wird, darf der Verbraucher entscheiden, allerdings kann der Händler die Art der Nacherfüllung ablehnen, wenn sie zu unverhältnismäßig hohen Kosten führt.